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Leistung 01

Brandschutztüren

Feuer- und rauchhemmende Abschlüsse sind nur so gut wie ihre Montage. Wir setzen sie so, dass sie im Ernstfall halten – und dass die Abnahme nicht daran scheitert.

Leistungsumfang

Was wir ausführen

  • Neumontage ein- und zweiflügeliger Brandschutztüren T30, T60 und T90 in Massivwand, Leichtbauwand und Beton
  • Rauchschutztüren (RS) sowie Kombinationen aus Brand- und Rauchschutz
  • Feststellanlagen mit Rauchschaltern, Haftmagneten und Handauslösetastern
  • Instandsetzung beschädigter Zargen, Bänder, Schlösser und Dichtungen im Bestand
  • Nachrüstung von Obentürschließern, Schließfolgereglern und Panikverschlüssen
  • Kombinierte Anforderungen: Brandschutz zusammen mit Schallschutz, Einbruchhemmung oder Strahlenschutz

Regelwerk

Wonach wir arbeiten

Feuerwiderstand
T30, T60, T90 nach DIN 4102-5 sowie EI2-Klassifizierung nach DIN EN 13501-2
Rauchschutz
Rauchschutztüren nach DIN 18095, dichtschließende Ausführung
Verwendbarkeit
Einbau streng nach der Zulassung des Herstellers (abZ, abP oder ETA)
Dokumentation
Übereinstimmungserklärung und Montagedokumentation je Element

Entscheidend ist die zulassungskonforme Montage: Befestigungsmittel, Abstände, Fugenausbildung und Hinterfüllung müssen exakt der Zulassung des jeweiligen Türherstellers entsprechen. Abweichungen führen dazu, dass das Element seine Verwendbarkeit verliert – unabhängig davon, wie hochwertig die Tür selbst ist.

Weitere Gewerke

Aus einer Hand mitausgeführt

Die drei Bereiche greifen auf der Baustelle ineinander. Wer sie gemeinsam vergibt, spart Schnittstellen und Abstimmung.

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